§ Recht & Gesetz §
* KJM drängt Provider zu freiwilligen Internetsperren:
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) will sich für eine Verschärfung der Gesetze in Richtung auf Zugangssperren im Internet einsetzen, wenn Internet Service Provider (ISP)
nicht freiwillig "unzulässige und jugendgefährdende Inhalte" sperren. Das stellte die für den Jugendmedienschutz im Rundfunk und Internet zuständige Kommission in ihrem heute
veröffentlichten Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) für die Jahre 2007 und 2008 fest. Spätestens zum Frühjahr kommenden Jahres wird mit der Vorlage des Neuentwurfs für den auslaufenden
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gerechnet. Darin ließe sich etwa die Möglichkeit schaffen, dass die Behörde die Provider direkt in die Pflicht nimmt, ohne zuerst den
eigentlichen Inhalteanbieter abzumahnen.
Mehr lesen unter www.heise.de News-Meldung vom 03.08.2009
* Impressumspflicht:
Seit Januar 2002 gibt es eine Verpflichtung das Angebot einer Website mit einem Impressum
zu versehen, indem der Anbieter genannt wird. Eine regelmäßig aktualisierte Website, muss
ein Impressum haben. Das Impressum muss eine Anbieterkennung und einen für die Texte
verantwortliche Person enthalten sowie den Verweis auf den Jugendschutzbeauftragten.
Im Falle der durch Erobla verwalteten Seiten sind wir gerne bereit die Impressumspflicht zu
übernehmen um Ihre Anonymität zu wahren.
* Jugendschutzsystem:
Anbieter von pornografischen Angeboten sind nach §184StGB verpflichtet, ihre Seite so zu
gestalten, dass ein Zugriff von Minderjährigen auf die jugendgefährdenden Inhalte sicher
verhindert wird. Hierzu müssen die Inhalte in einem geschlossenen Mitgliederbereich unter-
gebracht werden.
Dieser darf nur dann betreten werden, wenn eine sichere Altersprüfung die
Volljährigkeit des Nutzers nachgewiesen hat. Laut der Kommission für Jugendmedienschutz
der Landesmedienanstalten (KJM) ist X-Check gemeinsam mit einem weiteren System das
einzige, das zurzeit den Einhalt der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend
gewährleistet. Aus diesem Grunde schützen wir die von uns erstellten und verwalteten Seiten mit X-Check.
* Jugendschutzbeauftragter:
Das Gesetz sieht vor, dass Seiten mit jugendgefährdender Schriften und/oder jugendgefähr-
dende Bilder beinhalten, einen Jugendschutzbeauftragten stellen müssen. Dieser überwacht
zusammen mit dem Betreiber die Webseiten. Für unsere eigenen Webseiten und die Seiten
die durch Erobla verwaltet werden, steht uns Herr Rechtsanwalt Andreas Neuber als
Jugendschutzbeauftragter kompetent zur Seite.
Wichtige Hinweise und Informationen erhalten Sie auf der Webseite
von Herrn RA Neuber
www.online-jugendschutz.de
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